Expertentipp / Die Lücke im KFZ-Leasingvertrag

Die Lücke im KFZ-Leasingvertrag

Kommt es bei einem KFZ nach einem Unfall zu einem wirtschaftlichen Totalschaden leistet der Vollkaskover­sicherer die Entschädigung über den aktuellen Markt­wert des Fahrzeuges. Hier kann es somit zu einer finanziellen Lücke zwischen Auszahlungsbetrag der Vollkaskoversiche­rung und der Forderung der Leasinggesellschaft kommen.

Bei Leasingfahrzeugen entsteht gerade in den ersten Monaten oft die Situation, dass der Marktwert des Fahrzeuges schnel­ler fällt als der aushaftende Saldo Ihres Leasingvertrages. Um diese Lücke zu schließen sollte in Ihrem Leasingvertrag unbe­dingt die sogenannte GAP Klausel vereinbart sein. Das Wort GAPkommtausdemEnglischenundbedeutetsovielwieLücke. Diese sichert Ihnen zu, dass unabhängig vom Marktwert des KFZ immer der Leasingvertrag zur Gänze abgedeckt wird.

Sie erreichen den Autor unter michael.stoeckl@fup.at

Michael Stoeckl
Michael Stöckl

Geschäftsführer, Fuchs & Partner GmbH
Riskmanagement