Kommt es bei einem KFZ nach einem Unfall zu einem wirtschaftlichen Totalschaden leistet der Vollkaskoversicherer die Entschädigung über den aktuellen Marktwert des Fahrzeuges. Hier kann es somit zu einer finanziellen Lücke zwischen Auszahlungsbetrag der Vollkaskoversicherung und der Forderung der Leasinggesellschaft kommen.
Bei Leasingfahrzeugen entsteht gerade in den ersten Monaten oft die Situation, dass der Marktwert des Fahrzeuges schneller fällt als der aushaftende Saldo Ihres Leasingvertrages. Um diese Lücke zu schließen sollte in Ihrem Leasingvertrag unbedingt die sogenannte GAP Klausel vereinbart sein. Das Wort GAPkommtausdemEnglischenundbedeutetsovielwieLücke. Diese sichert Ihnen zu, dass unabhängig vom Marktwert des KFZ immer der Leasingvertrag zur Gänze abgedeckt wird.
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Geschäftsführer, Fuchs & Partner GmbH
Riskmanagement